Die Zukunft ist offen – Was tun, wenn sich Ihr Leben ändert?
Invaliden- und Krankenvorsorge
Was passiert, wenn Sie krank oder vorübergehend arbeitsunfähig werden?
Nach drei Monaten können Sie und IMI anteilsmässig von der Beitragszahlung befreit werden. Eine Beitragsbefreiung endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
Womöglich haben Sie nach einer bestimmten Zeit (in der Regel 24 Monate) Anspruch auf eine Invalidenrente in Höhe von 50 % Ihres Gehalts (bei Vollinvalidität), die längstens bis zum ordentlichen Rentenalter bezahlt wird.
Bei Invalidität kann das eigene Kind eine Rente in Höhe von 10 % des Gehalts erhalten – weitere Informationen dazu finden Sie im Basisvorsorgereglement.
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