Pensionierung
Ab Alter 58 können Sie wählen, wann Sie in Rente gehen möchten. Wenn Sie wissen, wann Sie in Rente gehen möchten, können Sie leichter vorausplanen.
Im Zeitpunkt der Pensionierung können Sie selbst entscheiden, was Sie mit Ihrem Altersguthaben machen wollen.
Wer in Rente gehen möchte, muss innerhalb der festgelegten Frist aus dem Technischen Anhang einen schriftlichen Antrag stellen. Gegenwärtig sind dies drei Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum.
Im Zeitpunkt der Pensionierung können Sie sich 10 % bis 100 % Ihres Altersguthabens auszahlen lassen. Der Restbetrag wird Ihnen als lebenslange Rente ausbezahlt (der Betrag ergibt sich aus dem Umwandlungssatz im Technischen Anhang).
Entscheiden Sie sich gegen die Kapitalauszahlung, so wandelt die Pensionskasse Ihr gesamtes Altersguthaben in eine lebenslänglich garantierte Rente um. Der Umwandlungssatz ist im Technischen Anhang aufgeführt.
Wurden innerhalb von drei Jahren vor der Pensionierung Einkäufe vorgenommen, darf die Stiftung die entsprechend erworbenen Leistungen nicht in Kapitalform auszahlen.
Im Zeitpunkt der Pensionierung wird Ihnen Ihr gesamtes Altersguthaben als Kapital ausbezahlt.
Kapitalleistungen sind bei Auszahlung getrennt von Ihrem Einkommen zu versteuern. Sie unterliegen dann der Vermögenssteuer. Ihr Steuersatz hängt von Ihrem Kanton ab. Weitere Informationen zur Besteuerung Ihrer Rente im Ruhestand finden sich unter Wie viel kostet das?