Pensionierung
Ab Alter 58 können Sie wählen, wann Sie in Rente gehen möchten. Wenn Sie wissen, wann Sie in Rente gehen möchten, können Sie leichter vorausplanen.
Der Vorbezug Ihres Altersguthabens ist nur in den folgenden Fällen möglich:
Wer vorzeitig in den Ruhestand treten möchte, muss seine Pensionskasse mindestens drei Monate vor dem gewünschten Datum benachrichtigen.