Erste Schritte
Wie viel Sie zahlen, ist alters- und planabhängig.
Im Basisplan können Sie je nach Eigenbedarf zwischen zwei verschiedenen Beitragsniveaus wählen:
In der Standardoption normal kommen die folgenden Beitragssätze zur Anwendung:
Altersgruppe | Beitragssatz (% des versicherten Gehalts) |
---|---|
Unter 25-Jährige | N/A |
25-34 | 10% |
35-44 | 13% |
45-54 | 18% |
55–ordentliches Rentenalter | 21% |
Sie teilen sich den Gesamtbeitrag je zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber.
Wer weniger bezahlen will, kann zu light wechseln. Bei der Light-Option zahlt der Arbeitgeber den gleichen Beitragssatz, Sie aber 2 Prozentpunkte weniger.
Ihr aktueller Vorsorgeplan geht aus Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis hervor. Ein neuer Vorsorgeplan ist in der Wechselfrist im Employee Benefits Center wählbar.
Der Basisplan sieht eine jährliche Risikoprämie vor, die Sie und der Arbeitgeber je zur Hälfte übernehmen.
Die Beitragssätze von 1e und normalem Basisplan sind identisch. Sie zahlen diese Beiträge aber zu 40 % und der Arbeitgeber zu 60 %.
Der 1e-Plan sieht eine jährliche Risikoprämie vor. Sie zahlen 40 %, der Arbeitgeber zahlt 60 %.
In der Schweiz sind Beiträge und freiwillige Einkäufe (falls vorhanden) in die Altersvorsorge steuerfrei und werden von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen.
Als Rentner/in zahlen Sie Steuern auf Ihre Rente und/oder auf ihre Kapitalauszahlung.
Ihre Rente unterliegt Ihrem regulären Einkommenssteuersatz. Kapitalauszahlungen unterliegen einem reduzierten Steuersatz. Sie müssen zwar Vermögenssteuern auf dem Kapital entrichten, aber die tiefere Einkommenssteuer macht dies in der Regel mehr als wett.
Einkommens- und Vermögenssteuersätze sind kantonal sehr unterschiedlich und sollten vor einer Pensionsentscheidung geprüft werden.
Invaliditäts- und Ehegattenrenten unterliegen bei Auszahlung den normalen Einkommenssteuersätzen. Kapitalauszahlungen aus der Hinterlassenenvorsorge werden separat zu einem reduzierten Steuersatz besteuert.
Die Höhe Ihrer Rentenzahlung(en) ist von Ihrem Vorsorgeplan, der Höhe Ihrer Beiträge und Ihren Zins-/Investitionserträgen abhängig.
Aufbau Ihres Altersguthabens im Basisplan (über die Anlagestrategie entscheidet die Vorsorgekommission):
Im Zeitpunkt der Pensionierung können Sie sich 10 % bis 100 % Ihres Altersguthabens auszahlen lassen. Den Rest erhalten Sie als lebenslange Rente (Betrag ergibt sich aus dem Umwandlungssatz des Vorsorgeplans, siehe Technischer Anhang im Employee Benefits Center).
Vermögensaufbau fürs Alter im 1e Plan:
Im Zeitpunkt der Pensionierung wird Ihnen Ihr gesamtes Altersguthaben ausbezahlt.
Sie oder Ihre Angehörigen haben im Falle Ihrer Invalidität oder Ihres Todes Anspruch auf Leistungen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Lebensereignisse.