Erste Schritte
Es ist wichtig, dass Sie die Art und Funktionsweise Ihres Plans kennen.
Nachfolgendes gilt für alle Mitarbeiter, die am oder nach dem 1. April 2019 zu IMI gestossen sind. Anstellungsverhältnisse früheren Datums fallen möglicherweise in einen anderen Vorsorgeplan. Informationen zu anderen Plänen.
Ihr Saldo steigt mit den Beiträgen (von Ihnen und IMI) und den Anlagerenditen, d. h. Ihr Pensionsguthaben ist abhängig von:
Der Basisplan deckt Ihr Gehalt bis zu CHF 129’060.- (Versichert ist der Gesamtlohn abzüglich eines Koordinationsabzugs)
Der 1e Plan deckt Ihren Gehaltsteil über CHF 129’060.- bis zu einem Höchstbetrag von CHF 860’400.-
Diese Deckungsgrenzen gelten für das Jahr 2021.
Die Höhe der Beiträge auf Ihr Vorsorgekonto ist altersabhängig. Im Basisplan kommt es zudem auf die gewählte Beitragsoption an (siehe Wie viel kostet das?).
Im Basisplan zahlen Sie und IMI monatliche Beiträge auf ein Vorsorgekonto ein:
Im 1e Plan zahlen Sie und IMI monatliche Beiträge auf ein Vorsorgekonto ein:
Im Falle von Tod oder Invalidität haben Sie oder Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf die folgenden Leistungen.
Basisplan:
Ab 18 Jahren erhalten Sie oder Ihre Hinterbliebenen eine Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge. Die Risikoprämie zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber zu gleichen Teilen.
1e Plan:
Ab 18 Jahren erhalten Sie oder Ihre Hinterbliebenen eine Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge.
Sie wählen dann, wie Sie auf Ihr Altersguthaben zugreifen möchten.
Basisplan:
1e Plan:
Je nach Kontostand können Sie auch Ihre persönlichen Ersparnisse auf Ihr Vorsorgekonto überweisen – dies wird als «freiwillige Einmaleinlage» bezeichnet. Weitere Informationen dazu finden sich unter «Sind Sie auf Kurs?».