Erste Schritte
Was Sie über Renten wissen müssen und wie IMI Ihnen beim Sparen helfen kann.
Mit einem Vorsorgeplan können Sie für Ihre Zukunft sparen und sich im Pensionsalter oder bei Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen sichern. Ihr Arbeitgeber und Sie leisten die Beiträge gemeinsam, zusätzliches Wachstum können Kapitalanlagen liefern. Bei der IMI Swiss Pensionskasse ist eine Frühpensionierung ab Alter 58 möglich. Ab dann steht Ihnen Ihr Guthaben als Kapitalauszahlung, lebenslange Rente oder eine Kombination von beidem zur Verfügung.
Der Vorsorgeplan sichert Ihnen ein zusätzliches Einkommen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV).
Das Schweizer Sozialversicherungssystem hat drei Säulen:
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss AHV- und IV-Beiträge leisten, um seine Grundbedürfnisse im Alter oder bei Invalidität zu decken.
Die Pensionskassen von IMI und anderen Arbeitgebern sorgen dafür, dass Ihr Einkommen im Alter und bei Invalidität für die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung reicht. Arbeitgeber sind nach dem Schweizerischen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) zu einem Mindestbeitrag verpflichtet. Dieser errechnet sich aus dem Einkommen bis zu einer bestimmten Deckungsgrenze.
Neben der Grundversicherung durch AHV und IV und der beruflichen Vorsorge können Sie auch in eine private Altersvorsorge investieren. Diese werden von Versicherungen und Banken angeboten und sind äusserst steuereffizient.
Die IMI Swiss Pensionskasse bietet neuen Mitarbeitern zwei Pläne an: den Basisplan und den 1e Plan. Der Basisplan deckt Ihr Gehalt bis zu einer bestimmten Höhe ab. Höhere Gehaltsanteile werden durch den 1e-Plan abgedeckt. Im Employee Benefits Center können Sie beim Basisplan je nach persönlichen Umständen jedes Jahr eine von zwei Beitragsoptionen wählen.
Ihr Saldo steigt mit den Beiträgen von Ihnen und IMI und den Anlagerenditen. Ihr Pensionsguthaben ist also abhängig von:
Mitglieder der IMI Swiss Pensionskasse erhalten einen jährlichen Vorsorgeausweis. Dieser enthält u. a. eine Schätzung Ihres Guthabens im Pensions- (65) und Vorruhestandsalter (58). Im Employee Benefits Center können Sie auf Ihr Konto zugreifen und Ihren aktuellen Vorsorgeausweis abrufen.